Ein Ausschluss der Homöopathie trägt zu einer Verarmung der ärztlichen Heilkunst bei
Seit 40 Jahren gibt es die Zusatzbezeichnung Homöopathie als Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung. Die Delegiertenversammlung der Bundesärztekammer (BÄK) hat sich bei der Verabschiedung der neuen Musterweiterbildungsordnung (MBWO) 2018 ausdrücklich für einen Erhalt der Homöopathie ausgesprochen. Sie hat dabei die Anforderungen im Sinne einer Qualitätssteigerung von 4 auf 6 Wochenkurse angehoben, zusätzlich