Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat sich dem Homöopathie-Vertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit der IKK Classic angeschlossen. Seit dem 1. Dezember können nun auch Berliner Vertragsärztinnen und -ärzte, die über die Zusatzbezeichnung Homöopathie und/oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügen, an diesem Vertrag teilnehmen. Neben der KV Berlin nehmen noch weitere 13 Kassenärztliche Vereinigungen an diesem KBV Vertrag teil, zum Beispiel die KVen von Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Die KV Berlin unterhält noch weitere Homöopathie-Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen, hauptsächlich BKKen. In diesen Verträgen wird außerbudgetär als Satzungsleistung die ärztliche Zeit vergütet, nicht aber die verordneten homöopathischen Arzneimittel. Mehr als 60 weitere gesetzliche Krankenkassen erstatten als freiwillige Leistung ihren Versicherten die ärztliche Homöopathie, diese Kassen unterhalten Verträge mit der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH.