24. Juli 2024 – Hybrid-Seminar mit Dr. Resie Moonen am 09. und 10. November 2024: Indikationen zur Therapie mit homöopathischen Darmnosoden und Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen

Resie Moonen wird uns als Hybridseminar Indikationen für die Behandlung mit Darmnosoden vorstellen. Diese können auch bei anderen Erkrankungen wie Neurodermitis und rezidivierenden Blasenentzündungen helfen. Die gefragte Dozentin unterrichtet 2024 bereits zum zehnten Mal im BVhÄ. Hier zu mehr Infos und Flyer.

24. Juli 2024 – Hybrid-Seminar mit Dr. Resie Moonen am 09. und 10. November 2024: Indikationen zur Therapie mit homöopathischen Darmnosoden und Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen2024-07-24T10:33:42+02:00

23. Juli 2024 – Was das Aus der ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie für Patienten bedeutet

Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) erklärt, was der aktuelle Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg jetzt für Patientinnen und Patienten bedeutet. Und was uns diese Entscheidung über die Delegierten der Landesärztekammer sagt. Hier zum Bericht des BPH.

23. Juli 2024 – Was das Aus der ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie für Patienten bedeutet2024-07-23T18:05:24+02:00

23. Juli 2024 – Pharma Deutschland kritisiert den Beschluss der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg

"Diese Entscheidung gefährdet die Zukunft der integrativen Medizin... Sie ignoriert die Bedürfnisse und Wünsche vieler Patientinnen und Patienten... Sie widerspricht auch dem Koalitionsvertrag der Landesregierung..." So kritisiert "Pharma Deutschland" den Beschluss der LÄK-Delegierten Baden-Württemberg, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen. "Pharma Deutschland" appelliert an die Landesregierung, sich für die

23. Juli 2024 – Pharma Deutschland kritisiert den Beschluss der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg2024-07-23T09:12:10+02:00

20. Juli 2024 – Delegierte der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Zusatzbezeichnung Homöopathie

Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben heute mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Dabei hatten sich zuvor bei einem öffentlichen Beteilungsverfahren von 1347 eingegangenen Stellungnahmen nur 135 für eine Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie ausgesprochen - aber 1212 gegen die Streichung und für

20. Juli 2024 – Delegierte der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Zusatzbezeichnung Homöopathie2024-07-20T19:17:59+02:00

19. 07. Juli – Bleibt Homöopathie in der Weiterbildungsordnung? Über 100 Ärzte fordern von den Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Beibehaltung als Zusatzbezeichnung

Morgen wollen die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg entscheiden, ob Homöopathie als Zusatzbezeichnung in der ärztlichen Weiterbildungsordnung bleibt. Über 100 Ärztinnen und Ärzte aus diesem Bundesland fordern in einem offenen Brief an die Delegierten, den Status quo mit Zusatzbezeichnung Homöopathie beizubehalten. Hier zum Bericht des DZVhÄ und dem Wortlaut des Briefes.

19. 07. Juli – Bleibt Homöopathie in der Weiterbildungsordnung? Über 100 Ärzte fordern von den Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Beibehaltung als Zusatzbezeichnung2024-07-19T19:31:56+02:00

09. Juli 2024 – Seminar in Schwerin am 28. September 2024 mit Dr. Christoph Tils: Akute Erkrankungen behandeln nach C.M. Boger

Im letzten Seminar vor der Auflösung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern spricht unser Berliner Kollege Dr. Christoph Tils am 28. September 2024 in Schwerin über die Bogermethode und stellt neue Fälle vor: Akute Erkrankungen behandeln nach C.M. Boger. Hier weitere Infos.

09. Juli 2024 – Seminar in Schwerin am 28. September 2024 mit Dr. Christoph Tils: Akute Erkrankungen behandeln nach C.M. Boger2024-07-09T18:30:54+02:00

03. Juli 2024 – Seminar mit Dr. med Anton Koch am 21. und 22. September 2024: Therapie bei Folgen von akuten und chronischen Infektionskrankheiten

In seinem Seminar (Hybrid-Veranstaltung) "Prinzipien der homöopathischen Therapie bei Folgen von akuten und chronischen Infektionskrankheiten" wird Dr. Anton Koch den Bogen spannen zwischen einem philosophisch humanistischen Intro hin zu alltagsrelevanten Fallbesprechungen aus seiner hausärztlichen  Arbeit. Hier zum Flyer mit Anmeldung.

03. Juli 2024 – Seminar mit Dr. med Anton Koch am 21. und 22. September 2024: Therapie bei Folgen von akuten und chronischen Infektionskrankheiten2024-07-03T14:07:58+02:00

23. Juni 2024 – Nächste Folge der Weiterbildungsreihe „Homöopa-TIK“ am 17. Juli 2024

Der zweite Termin der neuen Weiterbildungsreihe "Homöopa-TIK: Theorie, Intervision, Kon-Struktion" wird in hybrid am Mittwoch, 17. Juli, 18:00 bis 20:00 Uhr angeboten.  Martin Kiesel und Dr. Otto Ziehaus laden zu dieser Veranstaltungsreihe, um den kollegialen Austausch zu befördern. Hier zum Flyer mit mehr Infos.

23. Juni 2024 – Nächste Folge der Weiterbildungsreihe „Homöopa-TIK“ am 17. Juli 20242024-06-23T15:20:16+02:00

Erinnerung: 13. und 14. April 2024 – Seminar mit Dr. med. Klaus Roman Hör: Autoimmunkrankheiten

Dr. med. Klaus Roman Hör ist seit über 30 Jahren als Zahnarzt und homöopathischer Arzt in Bayern niedergelassen. In seinem Seminar (Hybrid) über Autoimmunkrankheiten am 13. und 14. April erarbeitet er mit uns einzelne Krankheitsbilder mittels dokumentierter eigener Fälle: Rheuma, M. Basedow, Autoimmunhepatitis, M. Crohn ... Hier finden Sie den Flyer

Erinnerung: 13. und 14. April 2024 – Seminar mit Dr. med. Klaus Roman Hör: Autoimmunkrankheiten2024-04-07T11:36:08+02:00

04. März 2024 – Petitionsunterschriften müssen bis zum 07. März im Deutschen Bundestag sein!

In 3 Tagen, bis zum 07. März, müssen alle Unterschriften für unsere Petition 162857 beim Bundestag eingetroffen sein. Bitte rechtzeitig abschicken! Per Fax an: 030 227-36053 oder per Post: Deutscher Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Vielen Dank für das Unterzeichnen! Das benötigte Quorum von 50.000 Unterschriften

04. März 2024 – Petitionsunterschriften müssen bis zum 07. März im Deutschen Bundestag sein!2024-03-04T14:59:31+01:00
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