Ab heute bis zum 29. Juni tagt der Bundesparteitag der SPD in Berlin. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Antrag G28 (Seite 184). Er fordert, homöopathische Arzneimitteln den Arzneimittelstatus zu entziehen und sie zusätzlich mit Warnhinweisen zu versehen. In einer Stellungnahme des DZVhÄ dazu heißt es:

• Der Antrag widerspricht der ärztlichen Versorgung kranker Menschen.
Sie findet nicht im Fokus von Weltanschauung oder Parteipolitik statt, sondern im unmittelbaren Patientenkontakt. 𝗗𝗶𝗲𝘀𝗲𝗿 𝘀𝗼𝗹𝗹𝘁𝗲 𝗶𝗺 𝗦𝗶𝗻𝗻𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗪𝗮𝗵𝗹𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁 𝘀𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻, 𝗮𝗯𝗲𝗿 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗶𝗺 𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗲𝘀𝘀𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗵𝗲𝗿𝗮𝗽𝗶𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁 𝘀𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝘀 𝗱𝗲𝗿 Ä𝗿𝘇𝘁𝗲 𝘃𝗼𝗻 𝗷𝗲𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗽𝗼𝗹𝗶𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗺𝗶𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗳𝗿𝗲𝗶𝗴𝗲𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻. Eine solche wäre nur dann erforderlich und sachlich begründet, wenn von der Homöopathie potenzieller Schaden für Patientinnen und Patienten ausginge; das ist aber definitiv nicht der Fall.

• Der Antrag verdient keine Zustimmung, da er in diametralem Widerspruch zur 𝗹𝗲𝗯𝗲𝗻𝘀𝘄𝗲𝗹𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗣𝗮𝘁𝗶𝗲𝗻𝘁𝗲𝗻 steht und 𝗳𝘂𝗻𝗱𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘇𝗮𝗵𝗹𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗾𝘂𝗮𝗹𝗶𝗳𝗶𝘇𝗶𝗲𝗿𝘁𝗲𝗿 Ä𝗿𝘇𝘁𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 Ä𝗿𝘇𝘁𝗲 unberücksichtigt lässt.

• 𝗗𝗲𝗿 𝗔𝗻𝘁𝗿𝗮𝗴 𝘄𝗶𝗱𝗲𝗿𝘀𝗽𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗞𝗼𝗮𝗹𝗶𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝘃𝗲𝗿𝗲𝗶𝗻𝗯𝗮𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗨𝗻𝗶𝗼𝗻, in der sich die neue Bundesregierung zur Förderung der Naturheilkunde und Integrativen Medizin bekennt: „Wir unterstützen Forschung und Versorgung zur Naturheilkunde und Integrativen Medizin zur Präventionsförderung.“