23. Juli 2024 – Was das Aus der ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie für Patienten bedeutet

Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) erklärt, was der aktuelle Beschluss der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg jetzt für Patientinnen und Patienten bedeutet. Und was uns diese Entscheidung über die Delegierten der Landesärztekammer sagt. Hier zum Bericht des BPH.

23. Juli 2024 – Was das Aus der ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie für Patienten bedeutet2024-07-23T18:05:24+02:00

23. Juli 2024 – Pharma Deutschland kritisiert den Beschluss der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg

"Diese Entscheidung gefährdet die Zukunft der integrativen Medizin... Sie ignoriert die Bedürfnisse und Wünsche vieler Patientinnen und Patienten... Sie widerspricht auch dem Koalitionsvertrag der Landesregierung..." So kritisiert "Pharma Deutschland" den Beschluss der LÄK-Delegierten Baden-Württemberg, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu streichen. "Pharma Deutschland" appelliert an die Landesregierung, sich für die

23. Juli 2024 – Pharma Deutschland kritisiert den Beschluss der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg2024-07-23T09:12:10+02:00

20. Juli 2024 – Delegierte der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Zusatzbezeichnung Homöopathie

Die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg haben heute mit 52 zu 31 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Dabei hatten sich zuvor bei einem öffentlichen Beteilungsverfahren von 1347 eingegangenen Stellungnahmen nur 135 für eine Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie ausgesprochen - aber 1212 gegen die Streichung und für

20. Juli 2024 – Delegierte der Vertreterversammlung der LÄK Baden-Württemberg stimmen gegen Zusatzbezeichnung Homöopathie2024-07-20T19:17:59+02:00

19. Juli 2024 – Bleibt Homöopathie in der Weiterbildungsordnung? Über 100 Ärzte fordern von den Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Beibehaltung als Zusatzbezeichnung

Morgen wollen die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg entscheiden, ob Homöopathie als Zusatzbezeichnung in der ärztlichen Weiterbildungsordnung bleibt. Über 100 Ärztinnen und Ärzte aus diesem Bundesland fordern in einem offenen Brief an die Delegierten, den Status quo mit Zusatzbezeichnung Homöopathie beizubehalten. Hier zum Bericht des DZVhÄ und dem Wortlaut des Briefes.

19. Juli 2024 – Bleibt Homöopathie in der Weiterbildungsordnung? Über 100 Ärzte fordern von den Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg die Beibehaltung als Zusatzbezeichnung2024-10-13T16:06:39+02:00
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