Ohne Gegenstimme entschied heute der Schweizer Ständerat, dass die Grundversicherung weiterhin alternativmedizinische Leistungen wie Homöopathie, anthroposophische Medizin, TCM, Phytotherapie oder Akupunktur zu zahlen habe. Aus der Begründung: Eine Entscheidung gegen Homöopathie u.a. sei weder verhältnismäßig noch gerechtfertigt. Damit lehnte der Ständerat einen Vorschlag ab, dass jede versicherte Person selbst wählen kann, ob sie von der Krankenkasse komplementärmedizinische Leistungen vergütet haben will oder nicht. Hier zu einem Bericht vom „Dachverband Komplementärmedizin“.

Seit 2012 dürfen Ärztinnen und Ärzte mit entsprechendem Fähigkeitsausweis in der Schweiz ihre Leistungen abrechnen, nachdem Homöopathie in die Grundversicherung aufgenommen worden war. Hier Infos aus einem Beitrag vom Bundesverband Patienten für Homöopathie über das Schweizer Modell.